1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen des Berghof Gastein (nachfolgend "Betreiber") an den Gast.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
2.1. Mit der Buchungsanfrage gibt der Gast ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung durch den Betreiber zustande.
2.2. Buchungsplattformen: Bei Buchungen über Portale (z.B. Airbnb, Booking.com) gelten vorrangig die dortigen Buchungs- und Stornobedingungen, ergänzt durch diese AGB.
3.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern zutreffend).
Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive der ortsüblichen Nächtigungsabgabe (Ortstaxe) und der Forschungsinstitutsabgabe. Diese werden gesondert berechnet.
Verrechnungshinweis:
Der Betreiber (Norbert Szőcs) vereinnahmt die Ortstaxe und sonstigen gemeindlichen Abgaben lediglich als durchlaufenden Posten (im Sinne des § 4 Abs 3 UStG) im Namen und auf Rechnung des behördlich gemeldeten Unterkunftgebers/Lizenzinhabers (Haus Christophorus, Christian Pichler). Die Abführung an die Gemeinde Bad Gastein erfolgt durch den Lizenzinhaber.
3.2. Die Ortstaxe ist vor Ort separat zu entrichten, sofern sie nicht bereits über die Buchungsplattform eingezogen wurde.
Aufgrund des österreichischen Meldegesetzes ist jeder Gast verpflichtet, sich und alle Mitreisenden anzumelden. Der Gast verpflichtet sich, das digitale Gästeblatt (Online Check-in) vor Anreise vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Ohne vollständige Daten kann der Zugang zum Appartement verweigert werden.
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gelten die Stornobedingungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006):
7.1. Rauchverbot: In allen Innenräumen gilt absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung wird eine Sonderreinigungspauschale von € 200,- verrechnet.
7.2. Ruhezeiten: Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr. Partys sind nicht gestattet.
7.3. Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Johann im Pongau.
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